Behandlungspflege nach SGB V in Berlin: Wir sind für Sie da!
Die Behandlungspflege umfasst therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten, die ein ärztliches Behandlungsziel verfolgen. Demnach handelt es sich um Maßnahmen mit medizinischer Notwendigkeit. Unser Pflegedienst bietet diese Leistungen im häuslichen Umfeld des Patienten an.
Um die Behandlungspflege in Anspruch zu nehmen, muss eine ärztliche Verordnung sowie die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.
Somit werden die Leistungen von der Krankenkasse finanziert und ein Pflegegrad ist in diesem Fall für eine Kostenübernahme nicht notwendig. Für die Behandlungspflege bedarf es staatlich geprüfter Fachkräfte wie Krankenpfleger/ -innen, Altenpfleger/ -innen und Gesundheitspfleger/ -innen. Unser Pflegepersonal ist für die Behandlungspflege und die dazugehörigen Tätigkeiten entsprechend ausgebildet und zugelassen.
Unsere Leistungen in der Behandlungspflege nach SGB V
Das gut ausgebildete Team unseres Pflegedienstes übernimmt folgende Tätigkeiten in der Behandlungspflege:
- Verbände anlegen / wechseln
- Versorgung bei PEG-Infusion
- Blutzucker messen und kontrollieren
- Blutdruck messen und kontrollieren
- Medikamente herrichten und nach Bedarf verabreichen
- Injektionen s.c., i.m. (Insulin, Heparin, usw.)
- Kompressionsstrümpfe ab Stärke II an- und ausziehen
Das Ziel der Behandlungspflege ist es, die Heilung von Verletzungen und Krankheiten im häuslichen Umfeld des Patienten zu unterstützen. Hierzu kommt unser Pflegepersonal regelmäßig zum Patienten nach Hause und kümmert sich um alle durch den Arzt verordneten Maßnahmen.
Rundum-Betreuung durch unser ausgebildetes Pflegepersonal
Die Behandlungspflege umfasst nach Erstverordnung einen Zeitraum von 14 Tagen. Daraufhin kann eine Folgeverordnung anschließen und die Dauer verlängert sich entsprechend dem Bedarf des Patienten. Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich weitere Leistungen der häuslichen Pflege an, wenn zusätzliche Unterstützung im Alltag oder im Haushalt benötigt wird.
Wir stehen unseren Patienten mit der Hauskrankenpflege, Grundpflege und weiteren Dienstleistungen wie Verhinderungspflege, Vermittlung von verschiedenen Diensten, individuelle Beratung zu Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB V und haushaltsnahen Leistungen.
Ob verordnete Behandlungspflege oder Grundpflege, wir unterstützen pflegebedürftige Menschen mit unseren Leistungen gerne. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie persönlich!